GKD kritisiert geplante Ausbildungsplatzabgabe der Bundesregierung

Die durch die Bundesregierung geplante Ausbildungsplatzabgabe bei Nichtzurverfügungstellung der geforderten Anzahl von Ausbildungsplätzen führt bei den Firmen der Kampfmittelräumung zu einem erheblichen Problem. Bislang gibt es keinen Ausbildungsberuf als Kampfmittelräumer, so dass für die gesamte Branche lediglich die Möglichkeit besteht, die dann geforderte Ausbildungsplatzabgabe zu bezahlen. Ein mittelgroßer Betrieb mit 50 Beschäftigten müsste bereits rd. 100.000,00 Euro pro Jahr (7 % von 50 Beschäftigten x 26.800,00 Euro) aufwenden. Angesichts von über 4.000 Beschäftigten in der Kampfmittelbergung stellt dies keinen Lösungsweg dar, zumal die Branche seit Jahren bemüht ist, den Ausbildungsberuf Kampfmittelräumer zu schaffen. Die Branche hätte insgesamt rd. 7,5 Mio. Euro aufzubringen; die Liquidität der Unternehmen würde erheblich gefährdet, da die Nachfrage u. a. aufgrund von Haushaltssperren nicht kontinuierlich ist, aber die Zahlungen für die Ausbildungsplatzabgabe jeden Monat anstehen würden!

Die GKD fordert, sollte die Schaffung eines Ausbildungsberufes nicht möglich oder gewollt sein, die Befreiung der Kampfmittelräumfirmen bzw. entsprechender Betriebsabteilungen von der Ausbildungsplatzabgabe. Hierfür ist es erforderlich, den § 10 - Befreiung von der Abgabenpflicht - um eine entsprechende Ziffer zu ergänzen, in der Betriebe von der Ausbildungsplatzabgabe ausgenommen werden, wenn es für deren Betätigungsfeld keinen entsprechenden Ausbildungsberuf gibt. Eine vergleichbare Problematik gibt es im Abbruchgewerbe.

21.05.2004, Hans Joachim Rosenwald, Tel. 030/86 00 04-35