Änderung der Staatspraxis zur Verantwortung für Kampfmittel 60 Jahre nach Kriegsende

Ein Aufruhr ging durch den Markt, als Anfang 2005 ein leitender Mitarbeiter der Bundesimmobilienanstalt, die die Bundesimmobilien verwaltet und für die Erstattung der Kosten für die Suche, Bergung und Entsorgung von Kampfmitteln des Deutschen Reiches zuständig ist, die bisherige Staatspraxis aufgrund des Allgemeinen Kriegsfolgengesetzes in Frage stellte.

Die so genannte "Staatspraxis" leitet sich aus § 19 des Allgemeinen Kriegsfolgengesetzes (AKG) aus dem Jahr 1957 ab. Daraus ergibt sich, dass ursprünglich ein befristeter Anspruch des Grundstückseigentümers bei Grundstücksbeeinträchtigungen bestand, wenn die Erfüllung des Anspruchs zur Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leben und Gesundheit erforderlich war. Der Anspruch war auf den Verkehrswert des Grundstückes gemäß § 23 AKG begrenzt, und er war nach § 28 AKG befristet. Diese Fristen sind abgelaufen.

Dass eben diese unmittelbare Gefahr 60 Jahre nach Kriegsende noch besteht, wird offenbar seitens der Bundesimmobilienanstalt bestritten.

Welche politischen Entscheidungen im Zusammenhang mit der Fortführung der Staatspraxis getroffen werden, ist offen. Es gilt aber, sich auf folgende Argumente einzustellen:

  • Schonung der öffentlichen Hand des Steuerzahlers,
  • Belastung der betroffenen Grundstückseigentümer,
  • Rückführung des Raumbegehrens auf das für die Nutzung notwendige Maß und
  • Prüfung alternativer Maßnahmen, beispielsweise das Einzäunen belasteter Bereiche.

Zusätzlich ist zu berücksichtigen, dass in den neuen Bundesländern das AKG keine Anwendung findet, da es der Gesetzgeber 1990 mit dem Einigungsvertrag nicht übergeleitet hat. Somit ist die Rechtsgrundlage für Erstattungen von Kampfmittelräumleistungen möglicherweise strittig.

Bezüglich des vorgetragenen Arguments einer angeblich nicht mehr vorhandenen Gefahr 60 Jahre nach Kriegsende sei auf einen Pressebericht aus Ypern aus dem Jahr 2003 verwiesen: "Mehr als 80 Jahre nach dem Ersten Weltkrieg leben die Menschen im Westen Belgiens noch immer mit der Erinnerung an die Schlacht. Das betrifft sogar den Bau einer Autobahn." In diesem Bericht wird unter anderem ausgeführt, dass täglich Lastwagen der belgischen Armee unterwegs sind, um die alten Geschosse einzusammeln. "Jede dritte Granate ist nicht explodiert, und wir haben jedes Jahr mindestens einen tödlichen Unfall mit Munition aus dem Ersten Weltkrieg."

Lediglich die hohe Fachkompetenz der zuständigen Stellen auf Landesebene, die Beauftragung qualifizierter Unternehmen mit geschultem Personal und die systematische Beseitigung kampfmittelbelasteter Areale haben bislang den Schutz der Bevölkerung sichergestellt. Hinzu kommt, dass durch das Fehlen entsprechender Statistiken über Unfälle die tatsächlich aus Kampfmitteln resultierende Gefahr kaum in die Öffentlichkeit gelangt.

Hieran sind die Branche sowie die verschiedensten staatlichen Stellen nicht unschuldig. Wurde in der Vergangenheit die Gefährdung nicht deutlich genug herausgestellt. Gelegentliche Presseberichte und vereinzelte Statistiken genügen hierfür nicht. Zusätzlich ist festzustellen, dass Unfälle in der Regel nicht veröffentlicht wurden, vermutlich um die Bevölkerung nicht zu verunsichern. Das hat nunmehr eine Unkenntnis breiter Bevölkerungsschichten und auch von Personal, das auf Kampfmittel im Zuge ihrer Arbeit - Bautätigkeit, Waldbewirtschaftung etc. - stoßen kann, zur Folge.

Die Güteschutzgemeinschaft Kampfmittelräumung Deutschland e. V. wird künftig in ihrer Homepage www.gkd-kampfmittelraeumung.de aktuell über Unfälle, Kampfmittelfunde und weitere die Kampfmittelräumung betreffende Themen informieren. Hierfür bittet sie um Unterstützung aller, die mit der Kampfmittelräumung zu tun haben.

Eine Folge der durch die Bundesimmobilienanstalt verbreiteten Positionen, einhergehend mit der damit vorhandenen Verunsicherung weiterer staatlicher Stellen, ist ein drastischer Rückgang in der Nachfrage von Kampfmittelräumleistungen. Die in diesem Bereich tätigen Arbeitskräfte reduzierten sich um rund 20 %, wie die GKD auf einer Umfrage bei allen am deutschen Markt ihre Leistungen anbietenden Kampfmittelräumfirmen erfahren konnte. Gleichzeitig wird die Auslastung im Durchschnitt aller Betriebe nur noch als befriedigend bis ausreichend bezeichnet, während sie 2003 und 2004 noch gut bis befriedigend war. Hier gilt es, dringend wieder Vertrauen in den deutschen Staat und seine zuständigen Dienststellen herzustellen. Die Bürger werden es dankend registrieren, ist es doch vorrangige Aufgabe des Staates, Gefahren von ihnen abzuwehren.

17.05.2005
Hans Joachim Rosenwald, Tel. 030/86 00 04-35