Personenzertifikate in der Kampfmittelräumung auf Erfolgskurs
Seitdem im August 2007 die GKD unter der Überschrift „Qualitätssicherung in der Kampfmittelräumung“ Kriterien für Personenzertifizierungen festgelegt hat, ist viel geschehen.
Bislang wurden durch die GKD folgende Zertifikate ausgestellt:
- 504 Zertifikate „P“ für Kampfmittel-/Munitionsbergungsfacharbeiter (Räumarbeiter/Sondenführer), von denen jeweils eine mindestens zweijährige Erfahrung in der Kampfmittelräumung nachzuweisen ist,
- 113 Zertifikate „B“ für das Bedienungspersonal der auf Räumstellen eingesetzten Technik, für die der Nachweis als Kampfmittel-/Munitionsbergungsarbeiter (Räumhelfer) sowie ein mindestens halbjähriger Einsatz auf Räumstellen nachzuweisen ist und
- 172 Zertifikate „E“ für Kampfmittel-/Munitionsbergungsarbeiter (Räumhelfer), für die eine mindestens 16-stündige fachspezifische Einweisung/Erstbelehrung gefordert wird.
Es ist eine Harmonisierung der Erstschulung aufgrund der Lehrinhalte der vier staatlich anerkannten Ausbildungsträger erfolgt und wird diesen nach Billigung durch die Gremien der GKD in Kürze zur Verfügung gestellt.
Das Programm für den Lehrgang „Einweisung/Erstbelehrung über die Grundlagen der Kampfmittelbergung“ hat als Lehrgangsziel die Voraussetzung für die Aufnahme einer Tätigkeit in der Kampfmittelbeseitigung zu erfüllen.
Mit erfolgreicher Teilnahme werden Grundkenntnisse und Fähigkeiten nachgewiesen über:
- Rechtsgrundlagen in der Kampfmittelbeseitigung und des Arbeitsschutzes;
- Ablauf von Maßnahmen der Kampfmittelbeseitigung, insbesondere das Aufsuchen und Freilegen und die Anwendung sicherheitstechnischer Regeln;
- Aufbau, Funktion und Wirkungskomponenten von Fundmunition/Kampfmitteln und den Gefahren, die davon ausgehen;
- Funktionsprinzip von Sondiergeräten, deren Signalarten und Anwendungsgebiete.
Wir wissen, dass viele Ausschreibende von Kampfmittelräumarbeiten entsprechende Qualifikationen bereits vorschreiben. Besonders erfreut hat uns, dass der Kampfmittelräumdienst eines Bundeslandes den Nachweis entsprechender Zertifikate generell in seinen vertraglichen Vereinbarungen fordert. Dieser Kampfmittelräumdienst gab der GKD zur Kenntnis, dass bei einer Kontrolle des ausführenden Personals vor Ort festgestellt wurde, dass Teile des eingesetzten Personals nicht über eine 16-stündige externe Grundeinweisung in Kampf¬mittelräumtätigkeiten verfügten. Das Unternehmen wurde zur sofortigen Abstellung dieses eklatanten Verstoßes gegen geltende Sicherheitsbestimmungen aufgefordert und im Wiederholungsfall der Entzug der Zulassung, für das betreffende Bundesland zu arbeiten, angedroht.
Insgesamt kann all dies als Erfolg für die Sicherheit des ausführenden Personals auf Kampfmittelräumstellen gewertet werden. Dies unabhängig davon, dass sich bei einer Umsetzung dieser Auflagen, entsprechend geschultes Personal zu fordern und die Einhaltung auch zu kontrollieren, das Haftungsrisiko für Ausschreibende und Auftraggeber von Kampfmittelräumleistungen reduziert.
Dipl.-Ing. Hans Joachim Rosenwald
Geschäftsführer der Güteschutzgemeinschaft
Kampfmittelräumung Deutschland e. V.
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