Genormte Gütesicherung auf Grundlage rund 80-jähriger ErfahrungenAls gemeinsame Initiative gründeten die Privatwirtschaft und die damalige Regierung der demokratischen Weimarer Republik 1925 den Reichs-Ausschuss für Lieferbedingungen (RAL). Seine Aufgabe bestand ursprünglich in der Vereinheitlichung präziser technischer Lieferbedingungen mit dem Ziel der Rationalisierung. Heute ist RAL die anerkannte Kompetenz für verlässliche Kennzeichnung von Produkten und Dienstleistungen. Getragen wird RAL u. a. durch verschiedene Spitzenorganisationen der Wirtschaft und den Bundesministerien für Justiz, Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft sowie Wirtschaft und Arbeit. Gegenwärtig stehen mehr als 140 Gütegemeinschaften mit mehr als 10.000 Mitgliedsunternehmen für eine stetig neutral kontrollierte hohe Qualität. Das RAL-Qualitätssicherungssystem beruht auf der DIN 18200 - Übereinstimmungsnachweise für Bauprodukte, Werkseigene Produktionskontrolle, Fremdüberwachung und Zertifizierung von Produkten. Nach dem gleichen Prinzip erfolgt auch die Gütesicherung von Dienstleistungen. Im Rahmen eines Anhörungsverfahrens werden der Geltungsbereich, die Güte- und Prüfbestimmungen sowie das übrige Satzungswerk (Vereinssatzung, Gütezeichen-Satzung, Durchführungsbestimmungen) mit den entsprechenden Fach- und Verkehrskreisen abgestimmt. Erst dann erfolgt die RAL-Anerkennung. Das Gütesicherungssystem besteht aus der Erstprüfung, der Eigenüberwachung und einer in der Regel zweimaligen Fremdüberwachung durch neutrale Prüfer, die wirtschaftlich nicht von den zu prüfenden Unternehmen abhängig sein dürfen. Die GKD ist dieser Auflage durch Beauftragung von Ingenieurbüros nachgekommen, die der Gemeinschaft als außerordentliche Mitglieder angehören und gegenüber der Gemeinschaft ihre besondere Fachkunde nachgewiesen haben. Verstöße gegen die Gütesicherung können mit dem Ausschluss aus der Gemeinschaft und dem Entzug des Gütezeichens belegt werden. Damit steht die RAL-Gütesicherung für eine neutrale Qualität auf genormter Grundlage. Inhaltlich wird hierbei die Erfüllung von an die Kampfmittelräumung zu stellenden Anforderungen in personeller und gerätemäßiger Sicht überprüft. Ergänzend hierzu sind weitere Forderungen bezüglich der Personalqualifikation und der Überprüfung der Räumleistung anhand von Dokumentationen und der Kampfmittelfreiheit eines Areals vorstellbar. Es ist ferner möglich, dieses Gütesicherungssystem durch ein Qualitätsmanagementsystem - beispielsweise eines nach DIN EN ISO 9001/2000 - zu ergänzen. Ein Teil der GKD-Mitglieder verfügt bereits über ein solches Qualitätsmanagementsystem. Bei diesen kann davon ausgegangen werden, dass es die Güte- und Prüfkriterien der GKD beinhaltet. Sofern ein Unternehmen ein Qualitätssicherungssystem unterhält, das nicht auf den Gütekriterien der GKD aufbaut, ist eine Vergleichbarkeit nicht gegeben. Inhaltlich können dann individuelle Festlegungen, auch die Kampfmittelräumung betreffend, getroffen werden. Im Rahmen der Überprüfung durch Zertifizierungsstellen wird dann lediglich überprüft, ob die Anforderungen, die sich das Unternehmen selbst gestellt hat, auch erfüllt wurden. Abhängig davon, ob die Anforderungen hoch oder niedrig sind, ergeben sich Zertifikate mit unterschiedlicher Aussage. Die GKD ist selbstverständlich gerne bereit, bei entsprechenden auftraggeberseitigen Forderungen auch weitere, beispielsweise die vorgenannten, qualitätssichernden Aspekte zu berücksichtigen und umzusetzen. Wir stehen für Qualität, sehen es aber zum Schutz unserer Mitglieder als unabdingbar an, dass vergleichbare Wettbewerbsbedingungen gelten müssen.
|