Sprachrohr von Kampfmittelräumfirmen und Ingenieurbüros

Seit über sieben Jahren tritt die GKD öffentlich, aber auch in kleineren und größeren Runden für die Interessen der Branche ein. Im Vordergrund ihres Handelns steht, stets die Sicherheit der mit der Kampfmittelräumung Befassten zu erhöhen. Hierfür wurden entsprechende Qualitätskriterien mit den Güte- und Prüfbestimmungen erarbeitet und Vorgaben für die Umsetzung von Sicherheitskriterien mit dem Musterleistungsverzeichnis Kampfmittelräumung geschaffen.

Unverständlich ist es, dass ausschreibende Stellen diese in den o. g. Unterlagen festgeschriebenen Kriterien nicht ihrerseits aufgreifen und bei Räumarbeiten fordern. Hierdurch wurde der teilweise ruinöse Wettbewerb in der Kampfmittelräumung auf Kosten der Sicherheit weiterbetrieben. Es muss konstatiert werden, dass heutzutage auf dem Balkan und ehemaligen Kriegsgebieten in Asien und Afrika ein höheres Verständnis für den Schutz von Leib und Leben vorhanden ist als in Deutschland. Allein der vorgebliche Mangel an Geld kann es nicht sein. Und dass die im Boden befindlichen Kampfmittel des ersten oder zweiten Weltkrieges sowie der Besatzungsmächte noch nichts von ihrer Gefährdung verloren haben, beweisen die in den Mitteilungen des Bundes Deutscher Feuerwerker und Wehrtechniker von Zeit zu Zeit veröffentlichten Unfälle.

Der Mangel einer zentralen Zuständigkeit für die Kampfmittelbeseitigung in Deutschland, das Fehlen vergleichbarer Statistiken und die teilweise vorhandene Ignoranz einzelner Stellen, dieser Gefahr in geeigneter und dem noch vorhandenen Wohlstand Deutschlands entsprechende Weise entgegen zu wirken, darf so nicht weitergehen. Erste positive Ansätze für eine Besserung gibt es. In Zusammenarbeit mit der Tiefbau-Berufsgenossenschaft, öffentlichen Dienststellen und Vertretern der GKD wurden die Sicherheitshinweise für den Einsatz von Separieranlagen bei der Bergung von Fundmunition (Kampfmittelräumung) BGI 833 erarbeitet. Gleichfalls waren Vertreter der GKD bei der Verfassung der erst kürzlich veröffentlichten Arbeitshilfen des Bundes (www.arbeitshilfen-kampfmittelraeumung.de) behilflich, in denen ein Teil der Sicherheitskriterien aufgenommen wurden. Leider fehlt bislang die Forderung einer geeigneten Kontrolle im Rahmen einer regelmäßigen Fremdüberwachung, wie es für die Mitgliedsbetriebe der GKD selbstverständlich ist. Hoffnung auf eine Besserung der Situation liegt auch in der Schaffung einer Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS) Kampfmittelräumung unter der Federführung der Tiefbau-Berufsgenossenschaft und Mitwirkung der GKD.

Vieles wurde angegangen, Einiges erreicht. Doch nur, wer sich über das äußert, was ihn bewegt, wird auch gehört bzw. gelesen. In diesem Sinne hat die diesjährige Mitgliederversammlung gefordert, dass die Organisation durch regelmäßige Veröffentlichungen auf sich aufmerksam macht. Welches Organ wäre hierfür besser geeignet als die Mitteilungen des BDFWT? In Abstimmung des Vorstandes der GKD mit dem BDFWT wird sich die GKD künftig an dieser Stelle mit einer eigenen Rubrik in den Mitteilungen äußern. Kritik, Lob, Anregungen und Hinweise auf unsere Äußerungen sind gewünscht. Nur, wenn wir über die Situation der Kampfmittelräumung in Deutschland sprechen oder schreiben, können wir auf Missstände hinweisen und Verbesserungen erreichen.

Insofern teilen beide Organisationen das Anliegen, die Sicherheit von in der Kampfmittelräumung Beschäftigten zu gewährleisten.


Dipl.-Ing. Hans Joachim Rosenwald
Geschäftsführer
Güteschutzgemeinschaft Kampfmittelräumung Deutschland e. V.