Qualitätssicherung in der Kampfmittelräumung

An sich ist ein Qualitätsmanagement spätestens seit den neunziger Jahren des letzten Jahrhunderts nichts Neues und es wird von vielen Unternehmen praktiziert. Werden doch Arbeitsabläufe geregelt, Informationsflüsse zielgerichtet gelenkt und Verantwortungen sauber strukturiert. Als Grundlage hierfür dient die DIN EN ISO 9000, in der die wesentlichen Kriterien festgeschrieben sind. Als solche sind das Verfassen eines Handbuches, in dem die betrieblichen Prozesse und Kontrollmechanismen festgehalten sind, sowie das Aufzeigen unternehmerischer Ziele zu erwähnen. Ein Nachteil dieses Systems ist ein erheblicher bürokratischer Aufwand – verbunden mit den dabei anfallenden betrieblichen und externen Kosten.

Insofern haben sich weite Teile der Wirtschaft für das seit Anfang des 20. Jahrhunderts eingeführte und in DIN 18200 festgeschriebene Gütesicherungssystems entschieden. Die neutrale Kontrolle des Systems erfolgt durch RAL – Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung. Im Gegensatz zu Qualitätsmanagementsystemen werden hier festgelegte fachbezogene Standards festgeschrieben und deren Einhaltung im Rahmen einer eigen- und einer neutralen Fremdüberwachung kontrolliert.

Das Güte-/Qualitätssicherungssystem der GKD beruht auf den RAL-Standards der novellierten Güte- und Prüfbestimmungen, Ausgabe Dezember 2006. Darin wurden Wünsche auftragvergebender Stellen berücksichtigt und Anpassungen an Entwicklungen seit ihrer ersten Ausgabe im Juni 2001 vorgenommen.

Insbesondere betrifft dies den Nachweis fachspezifischer Mindestqualifikationen von Mitarbeitern, die in der Kampfmittelräumung tätig sind oder sein wollen. Die GKD hat hierfür drei Personenqualifikationen entworfen. Es sind dies die GKD-Bescheinigung P für Kampfmittel-/Munitionsbergungsfacharbeiter (Räumarbeiter/Sondenführer), von denen jeweils eine mindestens zweijährige Erfahrung in der Kampfmittelräumung nachzuweisen ist. Die GKD-Bescheinigung E für Kampfmittel-/Munitionsbergungsarbeiter (Räumhelfer), für die eine mindestens 16stündige fachspezifische Einweisung/Erstbelehrung gefordert wird sowie die GKD-Bescheinigung B für das Bedienungspersonal der auf Räumstellen eingesetzten Technik, für die der Nachweis als Kampfmittel-/Munitionsbergungsarbeiter (Räumhelfer) sowie ein mindestens halbjähriger Einsatz auf Räumstellen nachzuweisen ist.

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Dipl.-Ing. Hans Joachim Rosenwald
Geschäftsführer
Güteschutzgemeinschaft Kampfmittelräumung Deutschland e. V.