Ausschreibungen in der Kampfmittelräumung auf dem richtigen Weg

Im Nachgang zur Ausschreibung der Rahmenverträge Kampfmittelräumung im Land Nordrhein-Westfalen und einigen Ingenieurbüros bei der Einzelvergabe, hat auch das Land Brandenburg seine Rahmenverträge ausgeschrieben und beauftragt, bei denen neben dem Preis auch andere Kriterien Berücksichtigung gefunden haben.

Brandenburg forderte zum Beispiel eine firmenindividuelle Beschreibung der vorbereitenden Tätigkeiten und der Räumarbeiten, für die es je nach Art der Lose für bis zu 17 Einzelforderungen Bewertungen zwischen 10 und 90 Punkten gab. Maximal waren je Los bis zu 500 Punkte zu erreichen. Aus dem Quotienten von Gesamtsumme der Leistungspunkte und Gesamtpreis pro Los ergab sich dann die Wertungsgrundlage.

Hieraus folgt, dass ein Unternehmen selbst bei schlechter Bewertung den Zuschlag erhalten konnte, wenn seine Angebotssumme nur gering genug ausfiel. Selbst, wenn man hierbei so genannte K.-o.-Kriterien mit berücksichtigen würde, verbleibt ein ungutes Gefühl. Dieses verstärkt sich noch, wenn man berücksichtigt, dass sich die Punktevergaben einem objektiven Prüfverfahren entzogen.

Anders ist man in Nordrhein-Westfalen verfahren. Hier mussten die Bewerber ihre Sondierqualität auf einem Testfeld beweisen. Insofern liegen zumindest hier unwiderlegbare, objektive Bewertungskriterien - auch für den nichtpreisrelevanten Bereich - vor.

Präqualitative Verfahren, wie in Nordrhein-Westfalen angewendet, weisen in die richtige Richtung. Aber auch eine generelle Beurteilung erfolgter Räumleistungen durch den zuständigen Auftraggeber anhand beauftragter Kontrolluntersuchungen könnte hilfreich sein.

Es stellt sich die Frage, welche sicherheitsrelevanten Qualitätsverluste nehmen Auftraggeber in Kauf, um Aufträge zur Kampfmittelräumung ausschließlich an den billigsten Bieter zu vergeben?

Welcher Auftraggeber fordert und überprüft beispielsweise Erfahrung oder den Ausbildungsstand von Munitionsbergungsfacharbeitern?

Kampfmittelräumung ist in den meisten Bundesländern gleichbedeutend mit unnützen Ausgaben von Haushaltsmitteln; sie ist nur lästig und kostet Geld. Sicherheitsbedenken oder gar aktiver Umweltschutz spielen hier nur noch eine untergeordnete Rolle.

Dort, wo die Kampfmittelräumung teilweise oder gänzlich privatisiert ist und die Länder sich somit ihrer Verantwortung entzogen haben, ist eine qualitative und lückenlose Räumkontrolle durch staatliche Kampfmittelbeseitigungsdienste nicht mehr gegeben. Hier bestehen die Gefahr der Gewinnmaximierung und die Ausbeutung der Räumarbeiter. Dem entgegen stehen lediglich der Wille zur Qualität und das soziale Gewissen ausschreibender Ingenieurbüros sowie die Billigung angemessenen Handelns seitens verantwortlicher Dienststellen.

Es ist höchste Zeit für ein Umdenken in den Innenministerien der Länder und des Bundes, was die Grundsätze der öffentlichen Sicherheit im Umgang und der Gefahrenbewertung kampfmittelbelasteter Flächen betrifft. Es fällt auch auf, dass die Güteschutzgemeinschaft dem Markt seit über 10 Jahren ein Qualitätssicherungssystem - basierend auf Eigen- und Fremdüberwachung - anbietet, welches von ausschreibenden Stellen kaum genutzt wird. Ausnahmen bestehen bislang lediglich im Freistaat Thüringen.

Nordrhein-Westfalen hat hier eine erste Basis für eine Ausschreibungspraxis geschaffen, die ohne Zweifel beispielhaft ist und Vorbildcharakter für andere Bundesländer haben könnte. Es bleibt zu wünschen, dass die Qualitätssicherung nach RAL-Vorgaben dabei künftig noch integriert wird.

Dipl.-Ing. Hans Joachim Rosenwald
Geschäftsführer der Güteschutzgemeinschaft Kampfmittelräumung Deutschland e. V.