Kampfmittelräumung auf Photovoltaik-Anlagen und Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien - Chance und Herausforderung
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![]() Abb.: Demonstration der Vorgehensweise KMR auf dem Solarpark Turnow Preilack 2009 |
Phase 4 Nutzung: Eigentlich sollte es dieses Thema nicht geben. Die Fläche ist vorher vollständig von Kampfmitteln und Altlasten befreit und sie spielen bei der Nutzung der Fläche keine Rolle mehr. Die Praxis ist anders. In vielen Bundesländern und Landkreisen werden Teilräumungen genehmigt oder sogar die Errichtung auf Verdachtsflächen zugelassen. Technisch ist dies möglich durch verschiedene Auslegung der technischen Systeme und des Bauverfahrens. Für die Errichtung der Anlage sind die Risiken beherrschbar. Was ist jedoch mit dem Betrieb? Hier ist in der Regel das Risiko durch Brand und Fahrzeugverkehr im Zusammenwirken mit der verbliebenen Munition zu betrachten. Gänzlich anders sieht die Sache bei Windkraftanlagen aus, die enorme dynamische Lasten und mechanische Oszillationen in den Boden ableiten. Bei Kosten von 65 bis 145 Mio. Euro pro Windkrafteinheit ist auch die Klärung von Gefährdungsrisiken durch Kampfmittel im Umfeld eine Frage von erheblicher Bedeutung. Hier gibt es noch Bedarf zur Erarbeitung wissenschaftlicher Grundlagen. Die TU Berlin beabsichtigt, sich im Rahmen von wissenschaftlichen Arbeiten in den nächsten Jahren mit diesem Thema zu beschäftigen.
Dipl.-Ing. Alexander Döring, Beratender Ingenieur
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