Kampfmittelräumung in Deutschland nach der Wende - Teil III

Qualitätsverluste

Bei vielen Aufträgen, die nach m²-Leistung ausgeschrieben und ausgeführt werden, beschäftigen die privaten Räumfirmen oft Personal, welches noch nie oder nur selten in der Kampfmittelräumung eingesetzt war, und das zu Stundensätzen, die oft - wenn überhaupt - um 7,00 € liegen. Diese „Billiglöhner“ lassen sich manche Unternehmen auch noch zusätzlich durch die Bundesagentur für Arbeit fördern. Hinzu kommt, dass für das so genannte Stammpersonal, sprich Sondierer, ein Stundensatz auch deutlich unter 10,00 € bezahlt wird. Das ist eine Situation in der Kampfmittelräumung, die unsere Güteschutzgemeinschaft nicht haben möchte. Wenn in der manuellen Flächenräumung ein Suchtrupp, also ein Suchpaar, eingesetzt wird, sollten unserer Auffassung nach – soweit möglich - beide Munitionsräumer ausgebildete Sondierer sein und diese auch angemessen entlohnt werden. Hierbei gilt der Grundsatz, dass der jenige, der das detektierte Objekt ausgraben bzw. freilegen soll, die jeweilige Sondiersituation ebenso deuten und beurteilen kann wie sein Kollege, der das Suchgerät bedient. Hinzu kommt, dass wohl die allerwenigsten in der Lage sind, 8 Stunden - oder oft mehr - eine 100-prozentige Konzentration an den Suchgeräten aufrechtzuhalten. Die Qualität und damit das Räumziel leiden durch die Akkordarbeit in erheblichem Maße.

NRW als Beispiel

Das Land Nordrhein-Westfalen schreibt seine Bezugsverträge seit dem Jahr 2005 europaweit aus. Hierbei wurde das System, die manuellen Flächenräumungen nach Stundensätzen auszuschreiben, weiter beibehalten. Aus unserer Sicht eine richtige und gute Entscheidung. Dies kann natürlich nur funktionieren, wenn weiter ein gut organisiertes Kontrollorgan in Form eines staatlichen Kampfmittelbeseitigungsdienstes vorhanden ist.

Der Fehler, den man bei der Wertung der Angebote machte, lag darin, dass die Vergabe ausschließlich aufgrund des billigsten Preises erfolgte. Im Ergebnis spiegelt sich leider auch hier der Einsatz von so genannten Billiglöhnern wider, die nicht in der Lage sind, eine fachlich einwandfreie Sondierleistung zu erbringen, aber für den Unternehmer die billigsten Arbeitskräfte sind.

Das Ergebnis:
Die Kampfmittelräumung in NRW wurde, zumindest in der manuellen Oberflächendetektion, deutlich teurer. Zwar sanken die Stundensätze etwa um die Hälfte gegenüber den Zeiten der Rahmenverträge, aber durch den Einsatz von unqualifiziertem und teilweise überfordertem Personal sank die Leistung so stark, dass die Kosten der nach diesen Verträgen beräumten Flächen ca. 1⁄3 über denen aus der Zeit der früheren Rahmenverträge liegen.

NRW auf dem richtigen Weg

Zurzeit laufen in NRW wieder Ausschreibungen für 2-jährige Bezugsverträge für die Jahre 2008-2009.

Man hat Lehren aus den Erfahrungen der beiden letzten Jahre gezogen. Der Angebotspreis wird nur noch zu 40 % Einfluss auf die Vergabe haben. Den Beweis ihrer Leistungsfähigkeit und damit einer qualifizierten Kampfmittelräumung - entsprechend der Technischen Verwaltungsvorschrift für die Kampfmittelbeseitigung im Land NRW - muss die Bewerbungsfirma über eine Arbeitsprobe erbringen. Er wirkt sich dann mit 60 % auf das Vergabeverfahren aus.

Qualität, als Ergebnis aus Erfahrung und Zuverlässigkeit und die damit verbundene Sicherheit für die Öffentlichkeit, hat ihren Preis!

Jürgen Plum
Vorstandsvorsitzender der
Güteschutzgemeinschaft Kampfmittelräumung Deutschland e.V.