Kampfmittelräumung in Deutschland nach der Wende - Teil II

Zielsetzung

Ziel der GKD war und ist es, die Öffentlichkeit vor Gefahren zu schützen, die aus der Kampfmittelräumung resultieren, und die Gefährdungen, die sich für die Mitarbeiter der Räumfirmen aus ihrer Tätigkeit ergeben, durch die Festlegung von Qualitätsstandards und deren Überwachung zu begrenzen.

Das heißt, dass die der Gemeinschaft angehörenden gewerblichen Räumfirmen den Nachweis zu erbringen haben und sicherstellen müssen, dass sie die gesetzlichen sowie fachlichen Anforderungen, die an Unternehmen der Kampfmittelräumung gestellt werden, dauerhaft einhalten.

Kampfmittelräumung wird dort durchgeführt, wo eine weitere oder neue Nutzung durch Bebauung geplant ist. Dies betrifft im Besonderen Bombenabwurfgebiete, ehemalige Kampfgebiete, Sprengplätze, Truppenübungsplätze oder bestimmte Geländebereiche, die der Öffentlichkeit zur Naherholung zugänglich gemacht werden sollen. Fachgerecht beräumte Flächen sind im Normalfall frei von Kampfmitteln, soweit dies nach den anerkannten Regeln der Technik möglich ist. Im Zusammenspiel von Erfahrung, Zuverlässigkeit, modernster Technik sowie ständiger Schulung soll dabei für den Nutzer ein Höchstmaß an Sicherheit „produziert” werden. Im „Produkt“ erlangen die Flächen einen höheren Wert für die Eigentümer aus Vorteilen, wie z. B. risikoarme Baunutzung, gefahrlose Zugänglichkeit, Freiheit von Gift und Gefahrstoffen aus Kriegsrelikten, Rechtssicherheit für den Bauherrn, aktive Unfallprävention usw.

Die Sicherheit spielt dabei die Hauptrolle für alle Seiten, denn bodenlagerndes Gefahrgut professionell zu sondieren, verlangt mehr als nur Wissen um die Technik. Diese Sicherheit kann nicht nur für den Eigentümer der beräumten Flächen gelten, sondern muss alle Projektteilnehmer wirksam schützen. Der besondere Schutz der Kampfmittelräumer bei der Kampfmittelsuche sollte daher oberste Priorität besitzen.

Akkordarbeit in der Kampfmittelräumung

Betrachtet man die Ausschreibungspraxis und Vergabe von Aufträgen im Bundesgebiet einmal genauer, so ist in erschreckender Weise festzustellen, dass manuell durchzuführende Räummaßnahmen fast ausnahmslos nach Preisen/m² und damit unter rein ökonomischen Gesichtspunkten ausgeschrieben und vergeben werden. Unter dem Strich zählt nur die Freigabebescheinigung.

Die Kampfmittelräumung wird damit zur Akkordarbeit degradiert!

Hierdurch erhöht sich das Risiko der ohnehin gefahrvollen Arbeit der Kampfmittelräumer weiter und führt zwangsläufig zu einem Qualitätsverlust, der einer gründlichen und nachhaltigen Räumung kampfmittelbelasteter Flächen entgegensteht.

Fachgerechte Kampfmittelräumung führt unter den Bedingungen der Akkordarbeit zu einem erhöhten Risiko für die Kampfmittelräumer und häufig zu einem mangelhaften Räumergebnis. Als Resultat entstehen für Auftraggeber und Nutzer nicht zu verantwortende Sicherheitsrisiken.

Branchenbedingt gestalten sich besonders Kalkulationen aufgrund stichpunktartiger Geländetestungen sehr schwierig, da diese oft nur eine unzureichende Aussagekraft aufweisen. Kalkulationen, die alleine die m²-Leistung ins Auge fassen, laufen Gefahr, dass der Räumungsaufwand höher ausfällt und damit die Vorgaben nicht mehr erfüllt werden können. Aus der Folge entsteht Leistungsdruck auf die Räumarbeiter durch den Unternehmer, der ja seine berechnete Tagewerksleistung erfüllt haben will, und damit eine schnelle aber nicht mehr intensiv durchgeführte Bearbeitung von Flächen in Kauf nimmt. Die erdeingreifenden Maßnahmen sinken, die Tagewerksleistung steigt, aber gleichzeitig wächst die Gefahr, dass Munition und Sprengstoffe im Erdreich zurückbleiben.

Jürgen Plum
Vorstandsvorsitzender der
Güteschutzgemeinschaft Kampfmittelräumung Deutschland e.V.