| Militärische Altlasten und Kampfmittelräumung auf Konversionsflächen in Berlin und Brandenburg - Teil III Die Kampfmittelräumung erfordert besondere Fachkenntnisse und eine Genehmigung nach § 7 Sprenggesetz. Nur Unternehmen die über diese Genehmigung und über eine entsprechende Haftpflichtversicherung verfügen, dürfen mit solchen Aufträgen betraut werden. Das wird aus Kostengründen durch einige Auftraggeber immer häufiger umgangen. Was diese nicht wissen, ist, dass ein solches Verhalten im Unglücksfall das Fehlen jeglichen Versicherungsschutzes zur Folge hat und die Vorgesetzten persönlich für alle Folgen haften. Die Erkundung und Gefahrenbewertung erfolgt in der Regel auf der Grundlage einer historisch genetischen Rekonstruktion mittels Luftbilder, historischer Akten und Pläne. Im Ergebnis wird das Gelände entweder aus dem Gefährdungsverdacht entlassen oder man hat gute Grundlagen für die weitere technische Erkundung. Im Rahmen der technischen Erkundung wird das Verdachtsgebiet weiter konkretisiert und die technischen sowie wirtschaftlichen Parameter der späteren Kampfmittelräumung ermittelt, die in einem Räumkonzept münden. Nach Klärung der weiteren Finanzierung erfolgt dann die Räumung von Kampfmitteln, in der Regel durch private Räumfirmen. Dabei werden zum Teil auch maschinelle Verfahren angewendet, die in der Region Berlin-Brandenburg entwickelt worden sind und - nachdem sie einige Zeit sehr umstritten waren - heute den Stand der Technik darstellen. Als ein besonders gelungenes Projekt sei der ehemalige Luftwaffenübungsplatz Zschornow erwähnt. Hier ist ein einzigartiges Naturrefugium entstanden, das zusätzlich noch ein wichtiger Rohstofflieferant für Biofilter geworden ist.
Die eigentliche Entschärfung oder Sprengung aufgefundener Kampfmittel verbleibt in hoheitlicher Verantwortung des Zentralen Polizeidienstes des Landes Brandenburg und der Berliner Polizei. Die Demontage und Vernichtung der aufgefundenen Kampfmittel erfolgt in den Zerlegebetrieben der Länder (Kummersdorf Gut und Sprengplatz Grunewald) oder des Bundes (GEKA Munster in Niedersachsen). Eine weitere Möglichkeit ist auch die Vernichtung in den Munitionsvernichtungsbetrieben Pinnow oder Spreewerk Lübben, die ihr Know-how weltweit vermarkten. Die Fachleute der haben hier ein einzigartiges Spezialwissen erworben und sind international begehrte Ansprechpartner. Die Beseitigung chemischer Kampfstoffe erfolgt nach besonderen Regeln und wird an dieser Stelle daher nicht weiter betrachtet. Die Kosten der Kampfmittelräumung hat der Investor selbst zu tragen oder aber er ordnet sich rechtzeitig in die Räumprogramme der Länder ein. Der Bund trägt die Kosten der Kampfmittelräumung auf seinen Flächen selbst. Dipl.-Ing. Alexander Döring, Beratender Ingenieur |