Qualifikationen für Kampfmittelräumer

Die im letzten Heft lapidar formulierte Möglichkeit, zusätzliche Sicherheit in die Kampfmittelräumung durch Personalqualifikation zu bringen, soll folgend weiter ausgeführt werden. Voranzuschicken ist, dass diese Überlegungen bislang lediglich Auffassungen Einzelner darstellen und hierüber noch keine einvernehmliche Abstimmung im Kreise der GKD-Firmen hat stattfinden können. Des Weiteren ist voranzustellen, dass derartige Forderungen eine auftraggeberseitige Vorgabe bei Ausschreibungen erfordern, da ansonsten die Qualifikationen der Firmen und ihre Angebote nicht mehr vergleichbar sind.

Bislang erfolgt eine Schulung von Räumpersonal lediglich betriebsintern sowie über Lehrgänge einzelner Schulungsanbieter. Die im Rahmen dieser Lehrgänge erlangten Qualifikationsnachweise "Hilfstruppführer" und "Truppführer" stellen individuelle Bezeichnungen dar, die keinerlei Bezug zu gesetzlichen Anforderungen haben. Lediglich die fachtechnische Aufsichtsperson nach § 20 des Sprengstoffgesetzes stellt einen ersten allgemein gültigen Qualifikationsnachweis dar. Insofern bedarf es unseres Erachtens einheitlicher Regelungen für Personen, die erstmalig in der Kampfmittelräumung eingesetzt werden sollen und solchen, die über vertiefte Kenntnisse und praktische Erfahrungen verfügen.

Beim Vergleich mit anderen Branchen könnten derartige Kenntnisse und Erfahrungen im Rahmen einer entsprechenden Einweisung über ein bis drei Tage bzw. eine zwei- bis dreijährigen Berufsausbildung vermittelt werden. Sie sind zumindest bezüglich der Berufsausbildung gesetzlich abzusichern und würden eine belastbare, allgemein gültige Qualitätsanforderung in der Kampfmittelräumung darstellen. Die Ausbildung könnte dann betrieblich oder überbetrieblich erfolgen.

Im Bereich der Kampfmittelräumung sind folgende personellen Qualifikationen denkbar:
1. Kampfmittelbergungsarbeiter/Munitionsbergungsarbeiter
2. Kampfmittelbergungsfacharbeiter/Munitionsbergungsfacharbeiter bzw.
3. Fachtechnisches Aufsichtspersonal.

Im Folgenden werden erste Überlegungen zu qualitativen Anforderungen vorgestellt:

Kampfmittelbergungsarbeiter/Munitionsbergungsarbeiter
Zu vermitteln sind:

  • Gesetzliche Grundlagen - Rechtsgrundlagen in der Kampfmittelbeseitigung insbesondere des Ordnungsrechts, des Sprengstoffrechts, der gefahrgutrechtlichen Vorschriften, des Umwelt- und Arbeitsschutzgesetzes.
  • Grundlagen der Kampfmittelbergungstechnologien - Darstellung der verschiedenen Ordnungs- und Bergungstechnologien nach dem Stand der Technik.
  • Grundlagen der manuellen Kampfmittelbergung - Sondier- und Bergungsmethoden praxisbezogen.
  • Grundlagen der maschinellen Kampfmittelbergung - Bergungsmethode praxisbezogen.
  • Grundlagen der Munitionstechnik - Aufbau, Funktion und Wirkungskomponenten von Kampfmitteln.

Die Teilnahme an einer solchen Schulungsmaßnahme ist durch ein entsprechendes Zertifikat zu bescheinigen.

Kampfmittelbergungsfacharbeiter/Munitionsbergungsfacharbeiter
Zu vermitteln sind:

  • Im Wesentlichen die gleichen Themen wie oben angeführt, jedoch deutlich ausführlicher in Verbindung mit der praktischen Handhabung der Technologien.

Prüfung: Mündliche und schriftliche Prüfung, Abschlusszeugnis sowie Facharbeiterbrief.

Vorstehende Punkte stellen lediglich erste Überlegungen zu einem sehr komplexen Thema dar. Angesichts eines prognostizierten Bedarfs an Kampfmittelräumleistungen in Deutschland von noch ca. 100 Jahren bei derzeitigen Haushaltszahlen sollte sich dieser aufgezeigte Weg für alle Beteiligten, Auftraggeber, aufsichtsführende Stellen sowie Kampfmittelräumfirmen, lohnen. Es bedarf "nur" eines ersten Schrittes, den vorgezeichneten Weg zu begehen. Wir, die GKD, würden uns freuen, wenn die verantwortlichen staatlichen Stellen den Vorschlag aufgreifen und einer Realisierung zuführen. Die GKD wird diesen Weg konstruktiv begleiten.


Dipl.-Ing. Hans Joachim Rosenwald
Geschäftsführer
Güteschutzgemeinschaft Kampfmittelräumung Deutschland e. V.